Der katholische Pfarrgemeinderat ist ein demokratisch gewähltes Gremium der Pfarrgemeinde. Er nimmt gemeinsam mit dem Pfarrer an der Leitungsaufgabe der Pfarrei teil und ist durch den Bischof anerkannt und beauftragt, die pastorale Arbeit vor Ort mitzugestalten und mit zu verantworten.
Der Pfarrgemeinderat berät bei wichtigen Entscheidungen, bringt die Anliegen und Ideen der Gemeindemitglieder ein und wirkt an der Planung und Umsetzung von Gottesdiensten, Projekten und Veranstaltungen mit. Er fördert das Miteinander in der Gemeinde, stärkt das ehrenamtliche Engagement und trägt dazu bei, den Glauben im Alltag lebendig zu halten. Die Amtszeit des Pfarrgemeinderates beträgt vier Jahre.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderat sind:

