Die Gremien unser Pfarrgemeinde

Der Pfarrgmeinderat

Pfarrgemeinderat

Der katholische Pfarrgemeinderat ist ein demokratisch gewähltes Gremium der Pfarrgemeinde. Er nimmt gemeinsam mit dem Pfarrer an der Leitungsaufgabe der Pfarrei teil und ist durch den Bischof anerkannt und beauftragt, die pastorale Arbeit vor Ort mitzugestalten und mit zu verantworten.


Der Pfarrgemeinderat berät bei wichtigen Entscheidungen, bringt die Anliegen und Ideen der Gemeindemitglieder ein und wirkt an der Planung und Umsetzung von Gottesdiensten, Projekten und Veranstaltungen mit. Er fördert das Miteinander in der Gemeinde, stärkt das ehrenamtliche Engagement und trägt dazu bei, den Glauben im Alltag lebendig zu halten. Die Amtszeit des Pfarrgemeinderates beträgt vier Jahre.


Die Mitglieder des Pfarrgemeinderat sind:

Serviceliste

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist ein zentrales Gremium in der katholischen Pfarrgemeinde. Er trägt gemeinsam Verantwortung dafür, dass die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Grundlagen des Gemeindelebens gesichert sind.


Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählt. Die Amtszeit beträgt in der Regel vier Jahre. Durch die Wahl ist gewährleistet, dass engagierte Gemeindemitglieder Verantwortung übernehmen und ihre Erfahrungen einbringen können.


Zu den Aufgaben des Kirchenvorstands gehören insbesondere die Verwaltung der Finanzen, die Verantwortung für kirchliche Gebäude und Grundstücke, Personalangelegenheiten sowie die Sorge für einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit den anvertrauten Mitteln. Damit schafft der Kirchenvorstand die Rahmenbedingungen, damit sich das geistliche und soziale Leben der Gemeinde gut entfalten kann.



Aktuelle Mitglieder des Kirchenvorstandes: